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DSGVO und Unternehmenssoftware: 8 Punkte, die du prüfen solltest

Serverstandort in der EU, Auftragsverarbeitungsvertrag, Zwei-Faktor-Login, Rollen und Rechte, Verschlüsselung, Backups, Datenexport und Löschkonzept – die wichtigsten Prüfpunkte.

FirmenPilot-RedaktionZuletzt aktualisiert 19.10.20265 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Wer Kundendaten in einer Cloud-Software verwaltet, bleibt nach der DSGVO verantwortlich. Prüfe vor dem Start Serverstandort, Auftragsverarbeitungsvertrag, Zugriffsschutz, Verschlüsselung, Backups und den Weg, deine Daten wieder mitzunehmen.

1. Wo stehen die Server?

Server in der EU vereinfachen die Rechtslage, weil keine Datenübermittlung in Drittländer nötig ist. FirmenPilot speichert Daten auf Servern an mehreren Standorten in der EU.

2. Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?

Ein Softwareanbieter, der personenbezogene Daten für dich verarbeitet, ist Auftragsverarbeiter. Ein AVV nach Art. 28 DSGVO ist Pflicht.

3. Ist der Login geschützt?

Zwei-Faktor-Authentifizierung schützt vor gestohlenen Passwörtern.

4. Sieht jeder nur, was er sehen soll?

Rollen und Rechte pro Mitarbeiter sind wichtig – etwa damit Monteure keine Finanzdaten sehen.

5. Werden Dokumente geschützt gespeichert?

Rechnungen, Belege und Verträge sollten nicht öffentlich abrufbar sein. In FirmenPilot liegen sie in einem verschlüsselten Dokumenten-Tresor.

6. Wie oft wird gesichert?

Frage nach der Backup-Frequenz. FirmenPilot sichert mehrmals täglich.

7. Kann ich meine Daten exportieren?

Bei Kündigung musst du deine Daten mitnehmen können – auch wegen der Aufbewahrungspflicht.

8. Wie wird gelöscht?

Kläre, wann und wie Daten nach Vertragsende gelöscht werden.

Wie setzt FirmenPilot das um?

FirmenPilot bietet Server in der EU, einen AV-Vertrag, Zwei-Faktor-Login, Rollen und Rechte, einen verschlüsselten Tresor und mehrmals tägliche Backups. Alle Details findest du auf der Seite Sicherheit.

Häufige Fragen

Reicht ein Serverstandort in der EU für DSGVO-Konformität?

Er ist ein wichtiger Baustein, aber nicht alles: AVV, Zugriffsschutz und interne Regeln gehören dazu.

Wer ist verantwortlich – ich oder der Anbieter?

Du bleibst Verantwortlicher für die Daten deiner Kunden, der Anbieter ist Auftragsverarbeiter.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.