Kurz gesagt: § 26 Arbeitszeitgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen. Erfasst werden Beginn, Ende und Pausen. Fehlende Aufzeichnungen können Verwaltungsstrafen nach sich ziehen und schwächen dich bei Streit über Überstunden.
Wer muss Arbeitszeiten aufzeichnen?
Die Pflicht trifft den Arbeitgeber. Er kann die Aufzeichnung an Mitarbeiter delegieren, bleibt aber verantwortlich dafür, dass sie vollständig und richtig ist.
Was muss erfasst werden?
- Beginn und Ende der Arbeitszeit
- Ruhepausen
- bei Gleitzeit und Sonderformen die jeweils vorgesehenen Angaben
Für Mitarbeiter, die ihre Arbeitszeit überwiegend selbst einteilen, gelten vereinfachte Regeln – hier genügt teilweise die Dauer der Tagesarbeitszeit.
Was droht bei fehlenden Aufzeichnungen?
Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht werden nach § 28 AZG als Verwaltungsübertretung bestraft. Dazu kommt: Ohne Aufzeichnungen ist bei Streit um Überstunden schwer nachzuweisen, was wirklich gearbeitet wurde.
Papier, Excel oder App?
Stundenzettel sind fehleranfällig und werden oft nachträglich ausgefüllt. Excel ist besser, aber schwer zu kontrollieren. Eine digitale Zeiterfassung erfasst Start, Pause und Ende direkt – im Browser oder am Handy – und liefert Auswertungen pro Mitarbeiter.
Zeiterfassung, Urlaub und Projekte verbinden
In FirmenPilot erfassen Mitarbeiter ihre Arbeitszeit mit Start, Pause und Ende, beantragen Urlaub, und du gibst frei. Projektzeiten übernimmst du mit einem Klick in die Rechnung – ideal für Agenturen und Dienstleister.
Häufige Fragen
Gilt die Pflicht auch für Teilzeitkräfte?
Ja, die Aufzeichnungspflicht gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer im Geltungsbereich des AZG.
Wie lange muss ich Aufzeichnungen aufbewahren?
Kläre die Frist mit deiner Lohnverrechnung; wegen möglicher Ansprüche und Prüfungen ist eine Aufbewahrung über mehrere Jahre üblich.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.