Zum Inhalt springen

Kleinunternehmerregelung Österreich 2026: Grenze, Toleranz und Rechnungen

Kleinunternehmer in Österreich sind 2026 bis 55.000 € Bruttoumsatz pro Jahr von der Umsatzsteuer befreit; eine Überschreitung um bis zu 10 % ist im laufenden Jahr tolerierbar.

FirmenPilot-RedaktionZuletzt aktualisiert 19.10.20265 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Seit 2025 liegt die Kleinunternehmergrenze in Österreich bei 55.000 € Bruttoumsatz pro Jahr (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Wird die Grenze um höchstens 10 % überschritten (bis 60.500 €), bleibt die Befreiung für dieses Jahr bestehen. Darüber fällt sie ab dem Umsatz weg, mit dem die Grenze überschritten wurde.

Wer ist Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer ist, wer im Inland sein Unternehmen betreibt und im Jahr nicht mehr als 55.000 € brutto umsetzt. Seit der Reform 2025 wird mit dem Bruttobetrag gerechnet; die frühere Netto-Grenze von 35.000 € gilt nicht mehr.

Was bedeutet die Befreiung?

  • Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.
  • Du hast keinen Vorsteuerabzug für deine Einkäufe.
  • Auf jeder Rechnung steht ein Hinweis auf die Befreiung, z. B. „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“.

Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?

Liegst du zwischen 55.000 € und 60.500 €, bleibt die Befreiung für das laufende Jahr erhalten. Übersteigst du 60.500 €, endet die Befreiung ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird – Rechnungen ab diesem Zeitpunkt müssen mit Umsatzsteuer ausgestellt werden. Kläre die Details mit deiner Steuerberatung.

Kann ich freiwillig auf die Befreiung verzichten?

Ja. Das kann sinnvoll sein, wenn du viel investierst und die Vorsteuer zurückholen willst oder fast nur an Unternehmen verkaufst. Der Verzicht bindet dich für mehrere Jahre – also gut überlegen.

Wie behalte ich die Grenze im Blick?

Mit einer Rechnungssoftware, die deinen Jahresumsatz laufend zeigt. In FirmenPilot siehst du Umsatz, Kosten und Gewinn im Dashboard nach Monat, Quartal und Jahr. Die Pflichtangaben für Rechnungen findest du im Artikel Rechnung schreiben in Österreich.

Häufige Fragen

Gilt die Grenze pro Betrieb oder pro Person?

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Unternehmers, nicht der einzelnen Tätigkeit.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

In der Regel nicht, solange du die Befreiung nutzt. Mehr dazu im Artikel Umsatzsteuervoranmeldung.

Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.