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Registrierkassenpflicht in Österreich: Wer braucht eine Kassa?

Eine Registrierkasse ist Pflicht, wenn ein Betrieb mehr als 15.000 € Jahresumsatz macht und davon mehr als 7.500 € Barumsätze sind – Kartenzahlungen zählen mit.

FirmenPilot-RedaktionZuletzt aktualisiert 19.10.20265 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Laut BMF brauchst du eine Registrierkasse, wenn dein Betrieb mehr als 15.000 € Jahresumsatz erzielt und die Barumsätze 7.500 € im Jahr überschreiten. Als Barumsatz gelten auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte, nicht aber Überweisungen.

Wann gilt die Registrierkassenpflicht?

Beide Grenzen müssen überschritten sein: 15.000 € Jahresumsatz je Betrieb und 7.500 € Barumsätze. Die Grenzen gelten je Betrieb, nicht je Unternehmer.

Was zählt als Barumsatz?

  • Bargeld
  • Bankomat- und Kreditkarte
  • andere vergleichbare Zahlungsformen vor Ort

Überweisungen per E-Banking oder Erlagschein zählen nicht dazu.

Welche Ausnahmen gibt es?

Für bestimmte Umsatzarten gibt es Erleichterungen, zum Beispiel die sogenannte „Kalte-Hände-Regelung“ für Umsätze im Freien oder bestimmte mobile Umsätze bis zu einer eigenen Umsatzgrenze. Ob eine Ausnahme auf dich zutrifft, klärst du am besten mit der Steuerberatung oder der WKO.

Was droht ohne Registrierkasse?

Das BMF nennt Geldstrafen von bis zu 5.000 €. Dazu kommen Probleme bei einer Betriebsprüfung, weil die Aufzeichnungen nicht als ordnungsgemäß gelten.

Belegerteilungspflicht: Jeder Kunde bekommt einen Beleg

Unabhängig von der Kassenpflicht gilt die Belegerteilungspflicht: Bei Barzahlung muss dem Kunden ein Beleg ausgestellt werden. Der Kunde muss ihn mitnehmen.

Kassa und Rechnungen in einem System

In FirmenPilot ist die Kassa ab dem Paket Business Class inkludiert: Verkauf aus dem Produktkatalog, Kassabuch und Abschlüsse – und die Barumsätze landen in denselben Auswertungen wie deine Rechnungen. Pakete ansehen.

Häufige Fragen

Brauche ich als Dienstleister ohne Bargeld eine Kassa?

Wenn deine Kunden nur per Überweisung zahlen, fallen keine Barumsätze an – die Kassenpflicht greift dann nicht.

Ab wann gilt die Pflicht, wenn ich die Grenzen überschreite?

Nicht sofort: Die Kassenpflicht beginnt mit einer Übergangsfrist von einigen Monaten nach dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Grenzen erstmals überschritten wurden. Lass dir den genauen Stichtag von deiner Steuerberatung oder der WKO bestätigen.

Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Stand: Oktober 2026. Quelle: BMF, WKO.