Kurz gesagt: Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist jeweils bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Ende des Voranmeldungszeitraums einzureichen. Bei einem Vorjahresumsatz von mehr als 100.000 € ist der Zeitraum der Kalendermonat, darunter in der Regel das Quartal.
Wer muss eine UVA abgeben?
Grundsätzlich alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer. Kleinunternehmer, die die Steuerbefreiung nutzen, sind in der Regel nicht betroffen – siehe Kleinunternehmerregelung. Für kleinere Unternehmen mit pünktlicher Zahlung gibt es Erleichterungen bei der Einreichung; kläre das mit deiner Steuerberatung.
Wann ist die UVA fällig?
- Monatlich: UVA für Jänner bis 15. März, für Februar bis 15. April usw.
- Quartalsweise: UVA für das 1. Quartal bis 15. Mai, für das 2. Quartal bis 15. August usw.
Die Zahlung der Umsatzsteuer ist zum selben Termin fällig.
Wie bereite ich die UVA vor?
- Alle Ausgangsrechnungen des Zeitraums sind erfasst.
- Alle Eingangsbelege sind hochgeladen und kategorisiert.
- Bankumsätze sind Rechnungen und Belegen zugeordnet.
- Die Daten gehen vollständig an die Steuerberatung.
Wie hilft eine Software?
In FirmenPilot siehst du die Umsatzsteuer pro Zeitraum vorberechnet (ab Business Class). Der Buchhaltungs-Score zeigt, wie viele Transaktionen noch zugeordnet werden müssen, und der Export liefert deiner Steuerberatung saubere Daten. Wie Belege schnell erfasst werden, liest du im Artikel Belege digital aufbewahren.
Häufige Fragen
Was passiert bei verspäteter UVA?
Es können Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge anfallen. Halte die Fristen im Kalender fest.
Ersetzt FirmenPilot meine Steuerberatung?
Nein. FirmenPilot bereitet die Daten vor; die Abgabe übernimmst du oder deine Steuerberatung.
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.