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Rechnung schreiben in Österreich: Alle Pflichtangaben nach § 11 UStG

Rechnungen bis 400 € brutto brauchen sechs Angaben, darüber kommen Empfänger, UID, Nettobetrag, Steuerbetrag und fortlaufende Nummer dazu – ab 10.000 € auch die UID des Kunden.

FirmenPilot-RedaktionZuletzt aktualisiert 19.10.20266 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: In Österreich regelt § 11 UStG, was auf einer Rechnung stehen muss. Bis 400 € brutto gilt die vereinfachte Kleinbetragsrechnung, darüber die volle Rechnung, ab 10.000 € brutto zusätzlich die UID-Nummer des Empfängers. Fehlende Angaben können den Vorsteuerabzug deines Kunden gefährden.

Welche Angaben braucht eine Kleinbetragsrechnung bis 400 €?

  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  2. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware bzw. Art und Umfang der Leistung
  3. Tag der Lieferung bzw. Zeitraum der Leistung
  4. Entgelt inklusive Umsatzsteuer (brutto)
  5. Steuersatz bzw. Hinweis auf eine Steuerbefreiung
  6. Ausstellungsdatum

Allgemeine Bezeichnungen wie „Büromaterial“ oder „Speisen und Getränke“ reichen laut WKO nicht aus.

Welche Angaben braucht eine Rechnung über 400 €?

Zusätzlich zu den Angaben oben:

  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • UID-Nummer des leistenden Unternehmens
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Nettoentgelt und Steuerbetrag getrennt

Was gilt ab 10.000 € brutto?

Ab einem Gesamtbetrag von 10.000 € brutto muss zusätzlich die UID-Nummer des Leistungsempfängers auf der Rechnung stehen, wenn der Empfänger ein Unternehmer ist.

Besondere Hinweise auf Rechnungen

  • Kleinunternehmer: Hinweis auf die Steuerbefreiung – mehr im Artikel Kleinunternehmerregelung 2026.
  • Reverse Charge: Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld und UID des Empfängers.
  • Innergemeinschaftliche Lieferung: Hinweis auf die Steuerfreiheit und beide UID-Nummern.

Wie vermeide ich Fehler bei Rechnungen?

Mit einer Rechnungssoftware, die Pflichtangaben automatisch setzt: Firmendaten, fortlaufende Nummern, Steuersätze und Summen. In FirmenPilot siehst du vor dem Speichern eine PDF-Vorschau, versendest die Rechnung per E-Mail und legst sie geschützt im Dokumenten-Tresor ab. Überfällige Rechnungen erinnerst du mit einem Klick – siehe Zahlungserinnerung und Mahnung.

Häufige Fragen

Muss die Rechnungsnummer lückenlos sein?

Sie muss fortlaufend und einmalig sein. Mehrere Nummernkreise (z. B. pro Standort) sind zulässig, solange jede Nummer nur einmal vergeben wird.

Darf ich Rechnungen als PDF per E-Mail schicken?

Ja, in Österreich sind PDF-Rechnungen im B2B-Bereich zulässig. Für Rechnungen an den Bund gilt die Pflicht zur strukturierten E-Rechnung – siehe E-Rechnung 2026.

Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.

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